… ist der Tag vom guten Gedächtnis!
Zur Zeit sind die Versandhäuser sehr aktiv! Die Newsletter folgen Schlag auf Schlag und sind während der Adventszeit sogar reich bestückt mit Gutscheinen, Geschenken und Wettbewerben … Mutti schätzt solche Angebote sehr und hat sich darauf spezialisiert diese auch bestmöglich zu nützen. Ganz genau ausgedrückt: Mutti kauft im Internet gezielt und auch nur dann, wenn sie von einem Gutschein profitieren kann. Dazu braucht man aber etwas Uebung und eben ein sehr gutes Gedächtnis! Am Anfang klappte dies bei mir leider nicht so ganz einwandfrei – nach dem Motto: „Der dümmere ist immer der Esel!“
Letztes Jahr, begann das Bestellszenario ungefähr so: Der Korridorteppich gefiel uns nicht mehr. Da ich wusste, dass das Versandhaus X tolle schmutzabweisende Teppiche im Angebot hatte, und die nicht gerade billig sind, wartete ich einfach auf den alljährlichen Advents-Newsletter, dem stets auch ein Gutschein beigelegt ist … Es klappte: Newsletter und Gutschein kamen ins Haus geflattert, wie das Amen in der Kirche. Schnell bestellte ich unseren Wunschteppich per Internet und tippte auch ordnungsgemäss die Glücksnummer ein … Bevor ich auf „enter“ drückte, läutete das Telefon! Gedankenlos und noch während der intensiven Plauderstunde stellte ich den PC ab… Am nächsten Tag loggte ich mich wieder beim Versanhaus X ein, um die Teppichbestellung nochmals aufzugeben. Der Bestellvorgang klappte bestens! Sooseli, nun noch die Gutscheinnummer eintippen, dann – „enter“ – und fertig! Die Bestellung wurde verdankt. Auf der Bestellbestätigung sah ich, dass der Gutschein nicht mehr akzeptiert wurde, da ich die Glücksnummer bereits am Vorabend vergeben hätte … Ich dachte laut: Die können mich mal – Denen sende ich den Teppich, wenn er bei uns eintrifft, einfach wieder zurück!“ Mein Mann meinte dazu: „Spinnst du, dann zahlst du fürs Porto mehr, als für den verlorenen Gutschein … Kannst mir ja dann die Rechnung geben…!“ – „Auch gut! Danke!“
In der gleichen Woche sandte mir die Firma Y, wie ebenfalls erwartet, einen Newsletter mit einem Fr. 50.– Gutschein. Natürlich war ich froh darüber. Denn ich hatte vor, meiner Tochter eine reichhaltige Besteckgarnitur auf Weihnachten zu schenken. Das Versandhaus erhielt also diese Bestellung …. Der Gutschein wurde akzeptiert! He toll! Es geht doch! Das Besteck kam, die Rechnung auch. Noch am gleichen Nachmittag beglich ich die Rechnung via Internet. Am Abend beim Einschlafen fiel mir ein: „Herr Jesses Gott! Habe ich jetzt den ganzen Betrag einbezahlt?“ Schnell stand ich auf, hockte an den PC und lockte mich bei der Bank ein. Tatsächlich – Scheisse – Der Betrag war bereits fort -einfach weg – und mir schon belastet worden. Jetzt hatte ich tatsächlich für das Besteck den vollen Betrag bezahlt, inklusive Porto! Ich könnte mir eins „klöpfen“ und tue es auch. Der Beruhigungs – Obstler rann brennbissig in meine trockene Kehle – Das hat gut getan und ich konnte ruhig schlafen und die Sache vergessen, bis …!
Ja, bis letzte Woche! Ich benötige dringend ein Kaffeeservice. Habe dieses bereits diesen Sommer gesehen! Richtig im Versandhaus-Katalog! Also gilt es nur noch zu warten bis der Newsletter inklusive Gutschein bei mir eintrudelt… Bingo! Schnell wird das Kaffeservice bestellt – mit Angabe der Gutscheinnummer. Dieses Jahr nur Fr. 20.– . Doch immerhin, etwas! Das bestellte Geschirr ist heute angekommen, mit der Rechnung. Diese erwischen mich nicht noch einmal… Also kontrolliere ich den Rechnungsbetrag – und – tatsächlich Auf der Rechnung steht der Totalbetrag, ohne Abzug vom Gutschein … Schon hänge ich am Draht: „Sie, äh Fräulein, ich habe ein Problem mit der heutigen Lieferung, äähhh besser gesagt mit der Rechnung!“ – „Ja, Frau Mutti – der Artikel, sollte eigentlich schon bei Ihnen sein!?“ – „Das ist er und erst noch biggo, bello! Nur auf der Rechnung ist der Betrag von meinem Gutschein nicht abgezogen worden!“ – „Ja, richtig! Wir haben Ihnen aber den Gutschein- und den Portobetrag auf Ihrem Konto gutschrieben!“ – „Ja auf welchem Konto? Habe doch kein Konto bei Ihnen!“ – „Kein Problem. Sie sehen ja! Auf Ihrem Einzahlungschein steht kein Betrag. Somit, dürfen Sie einfach von Ihrer Rechnung die Versandkosten und den Gutschein-Betrag abziehen – und den Rest regeln wir schon!“ – „He, dänk mit einer Mahnung – oder?“ – „Nein, nein wo denken Sie hin. Die Buchhaltung, weiss schon wie Sie den Betrag verbuchen muss!“
Eine gutmütige Eseline
ist nicht unbedingt dumm,
höchstens etwas naiv!
mutti
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